Die fachgerechte Betreuung Ihrer Grabstelle kann aber auch über Jahrzehnte sicher gestellt werden!
Weshalb?
Sie wissen nicht, wer oder ob überhaupt jemand sich später um Ihre Grabstelle kümmern wird. Sie wollen Familienmitglieder von der Verpflichtung zur Grabpflege freistellen.
Wie?
Sie schließen einen Dauergrabpflege-Vertrag mit uns (und der Nordwestdeutschen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH) über fünf Jahre oder länger (z.B. 10, 20, 30 Jahre) ab, in dem die Pflege und die Bepflanzung des Grabes nach Ihren Wünschen und Vorstellungen geregelt wird. Die heutigen Preise und die Laufzeit des Vertrages ergeben den einzuzahlenden Betrag.
Dieses Geld wird von der Treuhandstelle verwaltet und festverzinslich bei der Sparkasse in Bremen angelegt. Zukünftige Preissteigerungen können durch die Zinserträge aufgefangen werden.
Wie sicher ist Ihr Geld?
Ihr Geld wird nicht zum Firmeneigentum, sondern in einem eigenen Fonds verwaltet. Daraus werden unsere Leistungen nur bezahlt, wenn wir Ihr Grab vertragsgemäß pflegen und bepflanzen. Die Treuhandstelle kontrolliert uns jährlich. Und sollte es unsere Friedhofsgärtnerei irgendwann einmal nicht mehr geben, sorgt die Treuhandstelle für die Erfüllung des Vertrages durch einen anderen Fachbetrieb.